Vollmacht zur weltweiten rechtlichen und allgemeinen Vertretung in Bezug auf IP-Rechte in Marken-, Patent- und Designangelegenheiten, insbesondere in Verfahren zur Anmeldung, Aufrechterhaltung und Eintragung von Rechten des geistigen Eigentums sowie in Verfahren bezüglich erteilter oder eingetragener gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte Dritter. Diese Vollmacht umfasst u.a. die Vertretung in Anmelde- und Registrierungsverfahren - insb. Maßnahmen zur Überwindung von Ablehnungen aller Art - die Vertretung in Widerspruchs- und Einspruchs-, Nichtigkeits-, Zwangslizenz- oder Löschungsverfahren, vor allen Gerichten und allen Ämtern für geistiges Eigentum weltweit, wie z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht sowie vor dem Europäischen Markenamt (EUIPO), dem Weltamt für geistiges Eigentum (WIPO) sowie vor jedem nationalen Amt für geistiges Eigentum oder Gericht eines beliebigen Landes weltweit. Diese Vollmacht umfasst auch Verfahren im Zusammenhang mit der internationalen Zusammenarbeit im Patentwesen (PCT). Durch diese Vollmacht ist DURY LEGAL zu allen denkbaren rechtlichen Handlungen in Bezug auf die Schutzrechte von «phx[Adressen.Aktuell.Name1]» berechtigt, insbesondere - aber nicht abschließend - zu den folgenden Handlungen, einschließlich der Erteilung von gleichläufigen oder eingeschränkten Untervollmachten an Anwälte oder Markenagenten weltweit:
Zur Durchführung von Rechtsgeschäften und Verfügungen für «phx[Adressen.Aktuell.Name1]» in Bezug auf IP-Rechte; Anträge zu stellen, Mitteilungen, Bescheide und Entscheidungen von Patent- und Markenämtern und Gerichten weltweit entgegenzunehmen, auf Zurückweisungen oder Beanstandungsbescheide aller Art zu erwidern, rechtlich relevante Zustellungen zu bewirken, Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, Rechtsstreitigkeiten oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis (zum Abschluss von Vergleichen) zu erledigen, auf Anmeldungen von Schutzrechten oder auf eingetragene Schutzrechte ganz oder teilweise zu verzichten, die Einschränkung von Schutzrechten zu beantragen, eine Lizenzbereitschaftserklärung abzugeben oder einen Anspruch eines Gegners anzuerkennen, gegen die Einschränkung, Löschung oder Entziehung von Schutzrechten sowie gegen die Eintragung und den Schutz anderer Schutzrechte vorzugehen, insb. Widerspruch zu erheben und die Löschung oder die Entziehung von Schutzrechten anderer Marken zu verfolgen, zum Abschluss von Prioritätsvereinbarungen und Abgrenzungsvereinbarungen, zur Rücknahme von Anmeldungen, zum Empfang von Zahlungen für «phx[Adressen.Aktuell.Name1]», zur Stellung von Strafanträgen, zur Akteneinsicht, zur Vertretung in Grenzbeschlagnahmeverfahren und zur Eintragung als Vertreter in jedes Register in Bezug auf die Marken und sonstigen Schutzrechte des Mandanten, die bei einem beliebigen Schutzrechteregister in allen Ländern weltweit eingetragen sind.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis und Gerichtsstand ist Saarbrücken, Deutschland, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Vollmacht gilt auch für einen Praxisverweser (Treuhänder, Abwickler), solange sie diesem gegenüber nicht widerrufen wird.
Betrifft nur Deutschland: Durch diese Vollmacht wird DURY LEGAL zum Vertreter gemäß § 25 des Patentgesetzes, § 28 des Gebrauchsmustergesetzes, § 11 Halbleiterschutzgesetz, § 96 des Markengesetzes und § 16 des Designgesetzes bestellt.
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