EUIPO Markenanmeldung im BASIS Paket

Markenanmeldung in Europa (EU27) ohne Markenrecherchen

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1. Angaben zur Marke

Bitte wählen Sie die Markenart aus, die Sie für Ihre Markenanmeldung geeignet halten.
Bitte geben Sie hier die Bezeichnung ein, die Sie in Deutschland als Marke schützen lassen möchten.
Bitte geben Sie hier ein, für welche Waren und Dienstleistungen Sie Ihre Marke nutzen möchten (max. 5000 Zeichen)! Bitte beachten Sie, dass wir diese Begriffe für die Markenanmeldung nutzen werden. Sie erhalten im DPMA-BASIS-PAKET kein von uns erstelltes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis!

Das  DPMA-BASIS-Paket ist für Madanten gedacht, die im Bereich der Markenanmeldungen wissen was sie tun und nur minimale anwaltliche Unterstützung benötigen bzw. einfach nur einen Markenvertreter im Register des DPMA benötigen, der die Fristen überwacht und einen Blick auf den Schutzstatus der Marke hat.

Im Gegensatz zur DPMA-STARTUP-Anmeldung müssen Sie sich im DPMA-BASIS-Paket Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis selbst zusammenstellen.

DURY LEGAL wird weder die Schutzfähigkeit der Marke / des Logos prüfen und auch keine Identitätsrecherchen durchführen.

2. Angaben zum Markeninhaber

Bitte geben Sie hier den Namen des zukünftigen Markeninhabers / der zukünftigen Markeninhaberin an, z.B. ein Unternehmensname.
Bitte geben Sie hier den Namen Ihres Unternehmens ein.
Bitte geben Sie den Straßennamen und die Hausnummer der Adresse des Markeninhabers / der Markeninhaberin an!
Bitte geben Sie hier den Ort der Geschäftsadresse des Markeninhabers / der Markeninhaberin ein.
Bitte geben Sie hier die E-Mail-Adresse ein, an die wir alle erforderlichen Dokumente schicken können!
Bitte geben Sie hier eine Telefonnummer ein, unter der wir Sie zurückrufen dürfen.
Bitte geben Sie uns die Internetadresse des Markeninhabers / der Markeninhaberin an, soweit eine Website existiert.

Vollmacht zur weltweiten rechtlichen und allgemeinen Vertretung  in Bezug auf IP-Rechte in Marken-, Patent- und Designangelegenheiten, insbesondere in Verfahren zur Anmeldung, Aufrechterhaltung und Eintragung von Rechten des geistigen Eigentums sowie in Verfahren bezüglich erteilter oder eingetragener gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte Dritter. Diese Vollmacht umfasst u.a. die Vertretung in Anmelde- und Registrierungsverfahren - insb. Maßnahmen zur Überwindung von Ablehnungen aller Art - die Vertretung in Widerspruchs- und Einspruchs-, Nichtigkeits-, Zwangslizenz- oder Löschungsverfahren, vor allen Gerichten und allen Ämtern für geistiges Eigentum weltweit, wie z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht sowie vor dem Europäischen Markenamt (EUIPO), dem Weltamt für geistiges Eigentum (WIPO) sowie vor jedem nationalen Amt für geistiges Eigentum oder Gericht eines beliebigen Landes weltweit. Diese Vollmacht umfasst auch Verfahren im Zusammenhang mit der internationalen Zusammenarbeit im Patentwesen (PCT). Durch diese Vollmacht ist DURY LEGAL zu allen denkbaren rechtlichen Handlungen in Bezug auf die Schutzrechte von «phx[Adressen.Aktuell.Name1]» berechtigt, insbesondere - aber nicht abschließend - zu den folgenden Handlungen, einschließlich der Erteilung von gleichläufigen oder eingeschränkten Untervollmachten an Anwälte oder Markenagenten weltweit:

Zur Durchführung von Rechtsgeschäften und Verfügungen für «phx[Adressen.Aktuell.Name1]» in Bezug auf IP-Rechte; Anträge zu stellen, Mitteilungen, Bescheide und Entscheidungen von Patent- und Markenämtern und Gerichten weltweit entgegenzunehmen, auf Zurückweisungen oder Beanstandungsbescheide aller Art zu erwidern, rechtlich relevante Zustellungen zu bewirken, Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, Rechtsstreitigkeiten oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis (zum Abschluss von Vergleichen) zu erledigen, auf Anmeldungen von Schutzrechten oder auf eingetragene Schutzrechte ganz oder teilweise zu verzichten, die Einschränkung von Schutzrechten zu beantragen, eine Lizenzbereitschaftserklärung abzugeben oder einen Anspruch eines Gegners anzuerkennen, gegen die Einschränkung, Löschung oder Entziehung von Schutzrechten sowie gegen die Eintragung und den Schutz anderer Schutzrechte vorzugehen, insb. Widerspruch zu erheben und die Löschung oder die Entziehung von Schutzrechten anderer Marken zu verfolgen, zum Abschluss von Prioritätsvereinbarungen und Abgrenzungsvereinbarungen, zur Rücknahme von Anmeldungen, zum Empfang von Zahlungen für «phx[Adressen.Aktuell.Name1]», zur Stellung von Strafanträgen, zur Akteneinsicht, zur Vertretung in Grenzbeschlagnahmeverfahren und zur Eintragung als Vertreter in jedes Register in Bezug auf die Marken und sonstigen Schutzrechte des Mandanten, die bei einem beliebigen Schutzrechteregister in allen Ländern weltweit eingetragen sind.

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis und Gerichtsstand ist Saarbrücken, Deutschland, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Vollmacht gilt auch für einen Praxisverweser (Treuhänder, Abwickler), solange sie diesem gegenüber nicht widerrufen wird.

Betrifft nur Deutschland: Durch diese Vollmacht wird DURY LEGAL zum Vertreter gemäß § 25 des Patentgesetzes, § 28 des Gebrauchsmustergesetzes, § 11 Halbleiterschutzgesetz, § 96 des Markengesetzes und § 16 des Designgesetzes bestellt.

3. Zusammenfassung Ihrer Angaben zur Marke

Sie haben die folgenden Daten bzgl. des Markeninhabers / der Markeninhaberin und der Ansprechpartner angegeben:

Die Beauftragung erfolgt ausschließlich auf Basis unserer AGB.

Weitere wichtige Hinweise:

Markendarstellung und Änderungen
Nachdem Sie den Antrag auf Markenanmeldung abgeschickt haben, können keine mehr Änderungen an der Markendarstellung vorgenommen werden.

Waren und Dienstleistungen
Bei Ihrer Markenanmeldung müssen Sie angeben, welche Waren und/oder Dienstleistungen mit dem Markenzeichen gekennzeichnet werden sollen. Diese Liste kann nach Absendung des Antrags nicht mehr erweitert werden.

Die Waren und Dienstleistungen sind gemäß der "Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt. Die Anzahl der beanspruchten Klassen bestimmt den Höhebetrag der Gebühr, die Sie zahlen müssen.

Gebührenstruktur

  • Für die ersten drei Klassen fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Ab der vierten Klasse berechnet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) je Klasse 100 €.
  • DURY LEGAL berechnet ebenfalls 100 € netto pro Zusatzklasse über die dritte hinaus.

Hinweis zu absoluten Schutzhindernissen
Eine Marke kann wegen absoluter Schutzhindernisse nicht eingetragen werden (§ 8 MarkenG). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Die Bezeichnung lediglich die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (z. B. "Äpfel" für Obst).
  • Der Beantragte Name keine Unterscheidungskraft bietet und somit nicht eindeutig ist.

Prüfung durch das DPMA
Das DPMAprüft nicht, ob bereits ältere identische oder ähnliche Marken existieren. Inhaber älterer Marken könnten nach der Eintragung Ihrer Marke Gegenanträge stellen, die zu einem Streit oder zur Löschung Ihrer Marke führen können.

DE-Basis-Paket

129,- EUR

zzgl. 19% MwSt.:

24,51 EUR

Anwaltskosten brutto:

153,21 EUR*

*Unser Markenanmeldungsservice richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Selbstständige, nicht an Verbraucher! Alle Preise sind Nettopreise für 3-Nizzaklassen und verstehen sich zzgl. Amtsgebühren.

Leistungsübersicht

Schutzbereich: Deutschland - 3 Klassen

Schutzdauer: 10 Jahre

zzgl. 290 € Amtsgebühren DPMA*

 

haek elektronische Markenanmeldung bei dem DPMA

haekPrüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung und Übersendung Ihrer Markenurkunde

haekMarkenvertretung gegenüber dem DPMA für 10 Jahre

haekKeine laufenden Kosten

icons8 löschen 16Keine Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke / des Logos;

icons8 löschen 16Keine Prüfung von Voreintragungen / älteren Rechten;

icons8 löschen 16Keine Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses;

icons8 löschen 16Keine Prüfung oder Bearbeitung von Beanstandungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

icons8 löschen 16 keine Beratung / kein Telefonsupport

 

*zzgl. 290,- Euro Amtsgebühren des DPMA, Preis für 3 Klassen, jede weitere Klasse verursacht weitere Kosten i.H.v. 100,- Euro netto und 100 Euro Amtsgebühren.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Erstellung sowie die Prüfung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses in diesem Paket nicht enhalten ist. Die Angaben, die Sie hier machen, werden von uns nicht geprüft und eine Eintragung in das Register ist somit nicht gewährt. Fehlerhafte Begriffe im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis verursachen im Regelfall Mehraufwand, den wir nach Aufwand zu unserem verminderten Stundensatz von 250 € netto abrechnen. Wenn Sie Support bei diesen Punkten benötigen, buchen Sie am besten unser DPMA Markenanmeldung STARTUP Paket oder DPMA Markenanmeldung BUSINESS Paket.